Allgemeine Geschäftsbedingungen für die POLO HändlerCard
1. Bei Vorlage Ihrer persönlichen HändlerCard vor dem Kassiervorgang in einem POLO Store erhalten Sie bei jedem Einkauf 17% auf den Brutto-Verkaufspreis im gesamten Sortiment.
2. Barauszahlungen und nachträgliche Rabattierungen sind nicht möglich. Reduzierte Ware oder Sonderangebote werden nicht nochmals reduziert. Nicht kombinierbar mit anderen Angeboten, keine ClubCard-Punkte.
3. Die POLO HändlerCard ist nur für gewerbliche Zwecke vorgesehen (z.B. für Werkstätten und/oder Händler aus dem Bereich Motorrad und/ oder Auto). Eine Übertragung der Karte, auch durch Vollmacht, ist ausgeschlossen. Zum Nachweis der Berechtigung ist zudem eine Kopie des Gewerbescheins bei POLO zu hinterlegen. POLO versichert, dass die Daten des Antragstellers nicht an Dritte weitergereicht werden. POLO ist berechtigt, die Karte bei Missbrauch jederzeit einzuziehen und die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Händlerrabattes zu widerrufen.
4. Änderung des Namens, der Firmenbezeichnung, der Adresse, des Firmenbestandes, Eigentümerwechsel, Wechsel der Rechtsform, Konkurs oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind unverzüglich mitzuteilen an: POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostr. 1, D-41363 Jüchen.
5. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma POLO Motorrad und Sportswear GmbH.
6. Die Firma POLO behält sich vor, ohne vorherige Ankündigung diese Bedingungen der POLO HändlerCard für die Zukunft einseitig zu ändern. Mit Inkrafttreten dieser Bedingungen verlieren die vorherigen Rabattregelungen ihre Gültigkeit.
7. Die POLO HändlerCard ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Sofern die Vereinbarung nicht 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt wird, verlängert sich die Gültigkeitsdauer um jeweils 1 Jahr. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung oder Missbrauch der Karte ist POLO jederzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.